Regeste
Art. 55 Abs. 1 lit. c und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG .
Begründungsanforderungen an Berufung und konnexe staatsrechtliche Beschwerde. Nichteintreten auf beide Rechtsmittel, wenn sie missbräuchlich mit einer im wesentlichen übereinstimmenden Begründung versehen werden.