82 IV 5
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 277 BStP.
Die kantonale Behörde hat bei Verweigerung des bedingten Strafvollzuges wegen Einsichtslosigkeit des Täters in ihrem Urteil darzulegen, inwiefern sich dieser einsichtslos gezeigt hat.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 277 BStP