Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 277 BStP.
Die kantonale Behörde hat bei Verweigerung des bedingten Strafvollzuges wegen Einsichtslosigkeit des Täters in ihrem Urteil darzulegen, inwiefern sich dieser einsichtslos gezeigt hat.
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Artikel: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 277 BStP