Eurospider Suche: aza://02-06-2003-7B-45-2003
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136 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://02-06-2003-7B-45-2003
  1. 129 III 391
    Relevanz
    64. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. A. (Beschwerde) 7B.45/2003 vom 2. Juni 2003
    Regeste [D, F, I] Freigabe von Arrestgegenständen gegen Sicherheitsleistung (Art. 277 SchKG). Sobald in der zur Arrestprosequierung eingeleiteten Betreibung die mit Arrest belegten Gegenstände gepfändet sind, fällt eine Freigabe nach Art. 277 SchKG in jedem Fall ausser B...
  2. 82 III 119
    Relevanz
    33. Entscheid vom 5. Juli 1956 i.S. Erbschaft Piehler.
    Regeste [D, F, I] 1. Ob Arrestgegenstände amtlich zu verwahren sind, bestimmt sich nach Art. 98 SchKG. 2. Freigabe der Arrestgegenstände gegen Sicherheitsleistung (Art. 277 SchKG) kann der Schuldner auch dann verlangen, wenn die Gegenstände sonst amtlich verwahrt werden ...
  3. 82 III 97
    Relevanz
    27. Entscheid vom 5. Oktober 1956 i.S. J. Diethelm und W.
    Regeste [D, F, I] Legitimation zu Beschwerde und Rekurs nach Art. 17 ff. SchKG. Zur Beschwerde über die Anordmmg der amtlichen Verwahrung einer gepfändeten Sache (Art. 98 SchKG) ist ein das Eigentum ansprechender Dritter nicht befugt, wenn der Schuldner alleinigen Gewahr...
  4. 112 III 75
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    18. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. April 1986 i.S. W. und X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Schätzung von Arrestgegenständen (Art. 275 und Art. 97 Abs. 2 SchKG). Dem Drittansprecher wird grundsätzlich kein Interesse an der betreibungsamtlichen Schätzung der Pfandobjekte bzw. der Arrestgegenstände zuerkannt, weshalb er auch nicht legitimiert is...
  5. 113 III 139
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    32. Estratto della sentenza 17 dicembre 1987 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa Eggler e A 1 Tele-Video ed Elettronica S.A. contro Telecom Electronic S.A. e Ufficio esecuzione e fallimenti di Lugano (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 274 ff. SchKG). 1. Rekurslegitimation des Dritten, der das Eigentum an den arrestierten Vermögenswerten beansprucht, und des Arrestschuldners, der geltend macht, diese stünden im Eigentum des Dritten (Erw. 3). 2. Werden nicht die im ...
  6. 105 Ib 382
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    56. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 1. Juni 1979 i.S. K. gegen Wehrsteuerrekurskommission des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 105 Abs. 2 OG (wesentliche Verfahrensbestimmung). Die Rechtsmittelinstanz ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zum Beweis zu geben, sofern sie ihre Entscheidung auf umstrittene Tatsachen stützen will, die vor der Vorinstanz noch keine...
  7. 110 III 65
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    18. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Dezember 1984 i.S. Betreibungsamt Y. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Schätzung eines Gemäldes in einer Betreibung auf Faustpfandverwertung (Art. 97 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 155 SchKG). Ergibt sich aus einem technischen Gutachten, dass die Urheberschaft eines Leonardo da Vinci zugeschriebenen Gemäldes zweifelhaft und...
  8. 96 I 531
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    82. Urteil vom 16. Dezember 1970 i.S. X. gegen Y. und Kanton Thurgau, Staatsanwaltschaft und Obergericht.
    Regeste [D, F, I] Willkür; kantonales Strafprozessrecht, Kostenauflage. Fall von Überbindung der Kosten einer eingestellten Strafuntersuchung an den Anzeiger wegen leichtfertiger und mutwilliger Anzeigeerstattung.
  9. 130 III 665
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    87. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank Z. (Beschwerde) 7B.99/2004 vom 22. September 2004
    Regeste [D, F, I] Pfändung in der Arrestbetreibung; Rückgang des Saldos auf einem bei einem Drittschuldner (Bank) arrestierten und nun zu pfändenden Konto (Art. 99 SchKG). Kontokorrentguthaben des Arrestschuldners sind auch bei einem nachträglichen Rückgang in der arrest...
  10. 114 III 31
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    10. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Januar 1988 i.S. V. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 271 Ziff. 4 SchKG; Arrestierung von Lohnforderungen. Lohnforderungen eines in der Schweiz arbeitenden Grenzgängers mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können am schweizerischen Sitz des Arbeitgebers arrestiert werden.

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