Regeste
Klage auf Feststellung einer widerrechtlichen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen.
1. Zulässigkeit der Berufung (Art. 44 OG). (Erw. 1).
2. Verletzung in den persönlichen Verhältnissen durch ein ehrverletzendes Zeitungsinserat (Erw. 2).
3. Die Verletzung durch eine unwahre ehrenrührige Nachricht ist im Sinne von Art. 28 ZGB widerrechtlich, auch wenn die Nachricht in guten Treuen verbreitet wurde. Das gilt auch, wenn sich der Täter der Presse bediente. Art. 55 BV ändert daran nichts (Erw. 3).
4. Klage auf Feststellung der Widerrechtlichkeit. Verhältnis zur Klage auf Beseitigung der Störung (Art. 28 Abs. 1 ZGB). Feststellungsinteresse. (Erw. 4).