Regeste
Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG. Rechtsausübung: Form und Fristen; Art. 14 EGG. Preisvergünstigung nach Art. 12 Abs. 1 EGG.
1. Bedeutung der "objektiven" Frist des Art. 14 Abs. 2 EGG (Erw. 1).
2. Gültigkeit einer bestimmt und vorbehaltlos abgegebenen Ausübungserklärung, auch wenn der Erklärende die Nebenabsicht hegte, gegen eine reichliche Abfindung auf den Erwerb zu verzichten (Erw. 2, a).
3. Ein Blutsverwandter des Verkäufers in gerader Linie hat nur dann Anspruch auf die Preisvergünstigung des Art. 12 Abs. 1 EGG, wenn er zur Selbstbewirtschaftung willens und fähig ist. Bestreiten dies die Prozessgegner mit Anrufung von Beweisen, so muss die Beweisführung stattfinden (Art. 8 ZGB) (Erw. 2, b).