Regeste
Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 2 SVG ; Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV ; Rechtsüberholen auf der Autobahn; grobe Verletzung von Verkehrsregeln.
Der Tatbestand des Rechtsüberholens kann auch eventual-vorsätzlich erfüllt werden (E. 2c).
Grobe Verletzung von Verkehrsregeln bejaht bei einem Lenker, der bei dichtem Feierabendverkehr zwei Fahrzeuge rechts überholt hat (E. 3).