Regeste
Art. 24 RPG, Ausnahmebewilligung.
Umwandlung eines mit einer landwirtschaftlichen Lenkungsmassnahme stillgelegten Schweinestalles in ein Lagergebäude in der Landwirtschaftszone.
- Ausnahmebewilligungspflicht nach Art. 24 RPG bejaht (E. 2).
- Die Umwandlung eines grösstenteils bodenunabhängigen Schweinezucht- und Mastbetriebes in ein Lagergebäude ist mehr als eine teilweise Änderung im Sinne von Art. 24 Abs. 2 RPG (E. 3b) und kann mangels Standortgebundenheit auch nicht aufgrund von Art. 24 Abs. 1 RPG gestattet werden (E. 3a).