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Regeste

Art. 99 lit. b OG; Art. 7 Abs. 3 ENB; Art. 1 lit. k ENV; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf dem Gebiet der Vergütung für von Selbstversorgern angebotene elektrische Energie; Anschlussbedingungen, Berechnung der Vergütung.
Die Verfügung über die Höhe der Vergütung für die Lieferung elektrischer Energie ist mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbar; es handelt sich nicht um eine Verfügung über Tarife im Sinne von Art. 99 lit. b OG (E. 1).
Begriff des Selbstversorgers (E. 3).
Anwendbarkeit des Art. 7 Abs. 3 ENB auch auf Lieferungsverträge, die vor Inkrafttreten des Energienutzungsbeschlusses abgeschlossen worden sind und sich auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses bereits bestehende Anlagen beziehen (E. 5)
Berechnung der Vergütung: Art. 7 Abs. 3 ENB ist auch anwendbar auf kleine Wasserkraftwerke von Selbstversorgern; die diesbezügliche Lieferung von Energie ist zu einem Einheitspreis zu vergüten, unabhängig vom Typ der Anlage, deren Zustand (E. 6a) oder davon, ob elektrische Energie regelmässig angeboten wird (E. 6b). Der vom Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement festgesetzte mittlere jährliche Preis von 16 Rp./kWh entspricht der von Art. 7 Abs. 3 ENB vorgesehenen Vergütung (E. 6d).

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Articolo: Art. 7 Abs. 3 ENB, Art. 99 lit. b OG, Art. 1 lit. k ENV