Regeste
Art. 18 Abs. 1, Art. 243 Abs. 1 OR . Formzwang bei Teilsimulation.
Die Beurkundung auch eines nur teilweise simulierten Geschäfts ersetzt die fehlende Schriftform des dissimulierten Geschäfts nicht.
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 18 Abs. 1,