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Regeste

Massnahmen gegen die Wohnungsnot. Willkür und rechtsungleiche Behandlung.
Ein Entscheid, der die Anwendbarkeit der Mieterschutzbestimmungen im Falle der vom Vermieter wegen Todes des Mieters ausgesprochenen Kündigung (Art. 270 OR) ablehnt, verstösst gegen Art. 4 BV.

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Referenzen

Artikel: Art. 270 OR, Art. 4 BV