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Regeste

Art. 41 Ziff. 2 und 3 StGB, Art. 42 BG über den Militärpflichtersatz.
1. Muss der Verurteilte, dem der bedingte Strafvollzug gewährt wird und der glaubt, der ihm vom Richter erteilten Weisung (hier: den Schaden zu ersetzen) nicht nachkommen zu können, das Strafurteil anfechten oder hat er die Frage dem Widerrufsrichter zu unterbreiten?
2. Richterliche Festsetzung der Leistung, die dem wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes zu einer bedingt vollziehbaren Strafe Verurteilten auferlegt wird.

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