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Regeste

Art. 4 BV. Anwaltsrecht.
Disziplinarische Verantwortlichkeit des Anwalts, der ein offensichtlich übersetztes Honorar verlangt. Die Disziplinierung setzt ein Verschulden, jedoch keine Absicht voraus (Präzisierung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV