Regeste
Art. 33bis Abs. 1 AHVG.
Als "massgebende Grundlage" zur Ermittlung der für den Berechtigten vorteilhafteren Berechnungsart gelten sowohl das durchschnittliche Jahreseinkommen als auch die Rentenskala.
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Articolo: Art. 33bis Abs. 1 AHVG