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Art. 10 Abs. 1 AHVG.
Die Bemessungsgrundlage der persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge des nichterwerbstätigen Versicherten umfasst auch das Vermögen der Ehefrau, selbst wenn die Ehegatten in Gûtertrennung leben.
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Artikel: Art. 10 Abs. 1 AHVG