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Regeste

Art. 191 Ziff. 1 StGB.
Wer am Geschlechtsteil des Mädchens leckt, begeht eine beischlafsähnliche Handlung.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 191 Ziff. 1 StGB

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