Eurospider Suche: atf://91-IV-107
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177 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://91-IV-107
  1. 91 IV 107
    Relevanz
    31. Entscheid der Anklagekammer vom 21. Juni 1965 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Schaffhausen.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP, Bezeichnung des Gerichtsstandes durch die Anklagekammer des Bundesgerichts; Verhältnis zu Art. 268 BStP, Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht; Befugnis der Bundesanwaltschaft zur Anrufung der Anklagekammer. Art. 264 BStP geht Art. ...
  2. 82 IV 121
    Relevanz
    26. Entscheid der Anklagekammer vom 18. Juli 1956 i.S. Tribunale di appello del Cantone Ticino gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 264, 279, 283 Abs. 1 Satz 2 und 300 Abs. 1 BStP. Art. 97 ZG. Zuständigkeit der Anklagekammer zur endgültigen Bestimmung des Gerichtsstandes in Fiskal- (und übrigen Verwaltungs-)strafsachen; Bedeutung der Überweisung von Fällen durch die Bundesanwal...
  3. 88 IV 143
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 24. November 1962 i.S. François gegen Bezirksgericht Zürich und Tribunal de police du canton de Genève.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Bei Antragsdelikten steht dem Verletzten sowohl im Falle eines negativen wie eines positiven Kompetenzkonfliktes zwischen den beteiligten Kantonen die Befugnis zu, die Anklagekammer zur Bestimmung des Gerichtsstandes anzurufen (Änderung d...
  4. 86 IV 132
    Relevanz
    34. Entscheid der Anklagekammer vom 28. Juni 1960 i.S. Hufschmid gegen Verhöramt Nidwalden, sowie Staatsanwaltschaften der Kantone Solothurn und Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP; Art. 351 StGB. 1. Gesuchsberechtigung des Antragstellers (Erw. 1 lit. a) und des Anzeigers (Erw. 1 lit. b). 2. Halten sich die Strafbehörden eines Kantons zur Verfolgung eines Offizialdeliktes für örtlich unzuständig, so haben sie mit den...
  5. 87 IV 144
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 17. Oktober 1961 i.S. Steiger gegen Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt und Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Im Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstandes finden hinsichtlich der Gerichtskosten die Bestimmungen des Organisationsgesetzes, insbesondere Art. 153 und 156, Anwendung.
  6. 97 IV 52
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    15. Entscheid der Anklagekammer vom 22. März 1971 i.S. Bezirksgericht Zürich gegen Polizeigericht Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 96 und 97 ZG, Art. 129 ZV. Bestimmung des Gerichtsstandes in Zollstrafsachen. 1. Zuständigkeit der Anklagekammer (Erw. 1). 2. Der Gerichtsstand zur Verfolgung und Beurteilung von Zollvergehen wird dadurch, dass diese mit strafbaren Handlungen ander...
  7. 91 IV 54
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    16. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 24. Februar 1965 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland.
    Regeste [D, F, I] Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Die Anklagekammer hat vorfrageweise zu prüfen, wie die Gegenstand der Untersuchung bildenden Tatbestände einstweilen zu würdigen seien. Sie ist in dieser Prüfung frei. Ihr Entscheid ist jedoch für die kantonalen Behörden nu...
  8. 80 IV 134
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    26. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 10. September 1954 i. S. Anderhub gegen Obergericht des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Die Anklagekammer ist nicht zuständig, einer kantonalen Behörde die Gerichtsbarkeit abzusprechen und die Sache den Bundesbehörden zu überweisen.
  9. 80 I 264
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    43. Auszug aus dem Urteil vom 11. Juni 1954 i.S. Hinden gegen Wachter und Obergericht des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 84 Abs. 2 OG, Art. 264 BStP. Der Beschuldigte kann den interkantonalen Gerichtsstand in Strafsachen auch nach Ausfällung des Sachurteils nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechten.
  10. 92 IV 156
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    40. Entscheid der Anklagekammer vom 29. August 1966 i.S. X. gegen Kriminalkommission des Kantons Appenzell-I. Rh.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Ist die Tat nur auf Antrag strafbar, so kann der Antragsteller die Anklagekammer auch anrufen, wenn kein Gerichtsstandskonflikt vorliegt (Erw. 1). 2. Art. 348 Abs. 1 geht den Bestimmungen des Art. 346 Abs. 1 StGB nach; e...

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