Eurospider Suche: atf://91-II-226
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203 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://91-II-226
  1. 91 II 226
    Relevanz
    34. Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. März 1965 i.S. Muggler gegen SECURA Versicherungsgesellschaft.
    Regeste [D, F, I] Versicherung der (Kausal-)Haftpflicht des Halters eines Motorfahrzeuges und zugleich, von Gesetzes wegen, der (Verschuldens-) Haftpflicht eines Lenkers, dem jener den Wagen vermietet hat (Art. 63 Abs. 2 SVG und ausdrückliche Ausdehnung der Versicherung ...
  2. 92 II 250
    Relevanz
    38. Urteil der I. Zivilabteilung vom 15. November 1966 i.S. Zimmermann gegen Helvetia-Unfall.
    Regeste [D, F, I] Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Rückgriffsrecht des Versicherers gegen den versicherten Fahrzeuglenker, der den Unfall grobfahrlässigherbeigeführt hat (Art. 65 Abs. 3 SVG, Art. 14 Abs. 2 VVG). Begriff der groben Fahrlässigkeit. Fall des Fahrens m...
  3. 89 IV 221
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. September 1963 i.S. Schweiz. Bundesanwaltschaft gegen Muggler.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 BG über den Militärpflichtersatz. Die Bestrafung wegen schuldhafter Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes setzt nicht voraus, dass die Mahnung, die nach Art. 33 Abs. 1 der Verwarnung vorauszugehen hat, nachgewiesen wird.
  4. 92 II 192
    Relevanz
    29. Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Juni 1966 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Zürich Versicherungsgesellschaft AG.
    Regeste [D, F, I] Zivilrechtliche Haftung der Militärperson, die mit einem privaten Motorfahrzeug andere Militärpersonen körperlich schädigt. Rückgriff der Eidgenössischen Militärversicherung auf die Halterhaftpflichtversicherung des Schädigers. Zulässigkeit der Berufung...
  5. 89 IV 151
    Relevanz
    30. Urteil des Kassationshofes vom 13. September 1963 i.S. Hoppler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 96 Ziff. 2 SVG. Nach dieser Bestimmung ist nur strafbar, wer ein Motorfahrzeug führt, für das überhaupt keine Versicherung besteht, nicht auch, wer bloss ohne Bewilligung gemäss Art. 67 Abs. 4 SVG ein Ersatzfahrzeug verwendet (Erw. 1). 2. Art. 6...
  6. 127 III 580
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    100. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 18. Juli 2001 i.S. A. gegen X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 65 SVG und Art. 44 Abs. 2 UVG; Haftungsprivileg des Arbeitgebers; direktes Forderungsrecht gegen den Versicherer. Das Haftungsprivileg ist auch im Prozess zu berücksichtigen, den eine bei einem Berufsunfall mit dem Motorfahrzeug ihres Arbeitgebers ...
  7. 96 II 392
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    51. Urteil der I. Zivilabteilung vom 17. November 1970 i.S. Sacheli gegen Waadt-Unfall.
    Regeste [D, F, I] Art. 58 und 63 Abs. 2 SVG. Haftpflicht des Motorfahrzeughalters für psychische Unfallfolgen. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen einem Verkehrsunfall und psychischen Störungen, die sich zu einer Begehrungsneurose entwickeln und den Ver...
  8. 104 IV 160
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    39. Urteil des Kassationshofes vom 15. September 1978 i.S. H. gegen Generalprokurator-Stellvertreter des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 165 Ziff. 1 StGB. Leichtsinniger Konkurs und Vermögensverfall. 1. Auch die Verschlimmerung der Vermögenslage muss durch eine der am Anfang von Art. 165 Ziff. 1 StGB umschriebenen Verhaltensweisen verursacht worden sein (E. 2a). 2. Sowohl die Herbei...
  9. 106 IV 142
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    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. August 1980 i.S. Z. gegen Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 90 SVG, Art. 1 StGB. Erfassung von Rotlichtmissachtungen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen durch automatische Kamera. Feststellungen darüber, wer das Fahrzeug geführt hat, sind tatsächlicher Natur und können daher mit Nichtigkeitsbeschwerde an ...
  10. 100 II 49
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    10. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung als staatsrechtlicher Kammer vom 19. Februar 1974 i.S. Häcki gegen Hoffmann, Alpina Versicherungs-Aktiengesellschaft und Kassationsgericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 und 2 SVG. Der Halter eines Motorfahrzeuges, das sich nicht in Betrieb befindet, aber durch den Betrieb eines andern geschädigt wird, kann nach Art. 58 Abs. 1 Ersatz verlangen, wenn ihm nach Abs. 2 nichts vorzuwerfen ist.

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