Eurospider Suche: atf://90-IV-200
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241 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://90-IV-200
  1. 90 IV 200
    Relevanz
    41. Urteil des Kassationshofes vom 30. Oktober 1964 i.S. Meier gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtiges Reden fällt nicht unter den Begriff der unzüchtigen Handlung (Erw. 1). Es kann aber unter Umständen als Versuch zu einer solchen Handlung oder als unzüchtige Belästigung im Sinne von Art. 205 StGB strafbar sein (Erw. 2...
  2. 87 IV 122
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Das blosse Aneinanderreiben der männlichen Geschlechtsteile ist keine beischlafsähnliche, sondern eine andere unzüchtige Handlung im Sinne des Art. 191 Ziff. 2 StGB.
  3. 89 IV 10
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 15. Februar 1963 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 277 BStP. Diese Bestimmung umschreibt nicht einen selbständigen Beschwerdegrund. 2. Art. 191 Ziff. 2 StGB. Fällt unzüchtiges Reden unter den Begriff der unzüchtigen Handlung?
  4. 99 IV 57
    Relevanz
    12. Urteil des Kassationshofes vom 19. Januar 1973 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Überweisungsbehörde des Kantons Baselland und Gass.
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 2 und 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichung. Das zum Vorsatz gehörende Wissen um die Unzüchtigkeit einer Veröffentlichung ist schon gegeben, wenn der Täter sich bewusst ist, dass dieselbe auf das Geschlechtliche Bezug hat und deren schriftl...
  5. 89 IV 129
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Juli 1963 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 203 StGB. Nacktes Baden und Sonnen an Spaziergängern zugänglichen Orten gilt als öffentliche unzüchtige Handlung.
  6. 104 IV 88
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Februar 1978 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 Abs. 1 StGB, unzüchtige Handlungen mit einem Kinde. Bejaht im Fall eines überraschenden Griffs gegen die Brüste einer halbwüchsigen Unbekannten.
  7. 97 IV 25
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    6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Januar 1971 i.S. Vago gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtige Handlung. Umstände, unter denen das Bestasten der Brust eines 12-bis 13jährigen Mädchens unzüchtig ist.
  8. 98 IV 199
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    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. August 1972 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 StGB. Nachfolgende Eheschliessung zwischen Täter und Opfer bildet keinen Strafbefreiungsgrund.
  9. 87 IV 126
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    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 203, 205 StGB. Die beiden Bestimmungen stehen zueinander im Verhältnis der Idealkonkurrenz.
  10. 91 IV 70
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    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1965 i.S. Hurni gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtige Handlung. Ein sinnlicher Zungenkuss, der von einem Manne einem Knaben gegeben wird, ist unzüchtig.

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