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Regeste

Art. 31 BV.
Kassatorische Natur der staatsrechtlichen Beschwerde; Ausnahme (Erw. 1). Art. 64 des Freiburger Gesundheitspolizeigesetzes, wonach nur em patentierter Apotheker Eigentümer einer öffentlichen Apotheke sein kann, verstösst gegen Art. 31 BV (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 31 BV