Eurospider Suche: atf://88-I-141
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19 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://88-I-141
  1. 88 I 141
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil vom 24. Oktober 1962 i.S. Oscar Weber AG gegen Mahler und Mitbeteiligte sowie Direktion der Justiz des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Art. 35 lit. c VMK. Die Kündigung einer für einen Arbeitnehmer benötigten Wohnung ist gerechtfertigt, wenn die Betriebsführung erheblich erschwert würde, falls der Arbeitnehmer nicht in der betreffenden Wohnung untergebracht werden könnte.
  2. 87 I 441
    Relevanz
    71. Urteil vom 22. November 1961 i.S. Erben Garni gegen Atlantico Ltd. und Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] fzArt. 4 BV; Verordnung über die Mietzinskontrolle und die Beschränkung des Kündigungsrechts. Der Mieter, der die Mietsache dauernd untervermietet, hat keinen Anspruch auf Kündigungsschutz; der Untermieter seinerseits ist dem Eigentümer gegenüber mietno...
  3. 87 I 513
    Relevanz
    81. Auszug aus dem Urteil vom 22. November 1961 i.S. Stächelin & Co. und Musfeld gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Kündigungsschutz. Eine Kündigung, die im Hinblick auf einen Hausabbruch ausgesprochen worden ist, kann ohne Willkür unzulässig erklärt werden, wenn für den Neubau noch keine Baubewilligung vorliegt.
  4. 88 I 71
    Relevanz
    12. Urteil vom 16. Mai 1962 i.S. Falk gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich und Baugenossenschaft Rotach
    Regeste [D, F, I] Beschränkung des Kündigungsrechts. Art. 2 Üb.-Best. der BV und Art. 4 BV. Die Kantone dürfen bei der Einführung der bundesrechtlichen Beschränkungen des Kündigungsrechts nicht nurderen örtlichen, sondern, auch den sachlichen Geltungsbereich beschränken....
  5. 91 I 164
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    28. Arrêt du 5 mai 1965 dans la cause Adler contre Commission vaudoise de recours en matière de baux à loyer.
    Regeste [D, F, I] Staatsrechtliche Beschwerde; Mieterschutz. 1. Gegenstand der staatsrechtlichen Beschwerde, wenn die kantonale Rechtsmittelinstanz mit freier Kognition entschieden hat (Erw. 1). 2. Unzulässigkeit neuer Vorbringen bei staatsrechtlichen Beschwerden wegen V...
  6. 99 Ia 312
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    33. Auszug aus dem Urteil vom 3. Juli 1973 i.S. Geschwister X. gegen Y. und Kantonsgerichtspräsidium von Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Erstreckung des Mietverhältnisses. Art. 267 c lit. c OR. Ist Eigenbedarf nach den Umständen ernsthaft begründet, so sind die Interessen des Eigentümers und des Mieters nicht gegeneinander abzuwägen.
  7. 88 I 137
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    22. Arrêt du 10 octobre 1962 dans la cause X. SA contre Y. et la Commission neuchâteloise de recours pour les mesures contre la pénurie de logements.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Willkür. Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter mit der Behauptung, die Räume für seine Arbeitnehmer zu benötigen. Darf ohne Willkür angenommen werden, die Kündigung sei nur dann im Sinne von Art. 35 lit. c VMK gerechtfertigt, wenn e...
  8. 87 IV 40
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    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Februar 1961 i.S. Bezzola gegen Statthaltcramt des Bezirkes Zürich.
    Regeste [D, F, I] Mietzinskontrolle. Art. 4 VO vom 28. Dezember 1956 über die Mietzinskontrolle. Indirekte Mietzinserhöhung durch Erhöhung des Entgeltes für Nebenleistungen. a) Eine solche Nebenleistung stellt die Bedienung (Reinigen, Bettmachen usw.) dar. b) Eine indire...
  9. 88 I 207
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    35. Auszug aus dem Urteil vom 21. November 1962 i.S. Wermelinger & Co. gegen Studer und Niederberger sowie Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Willkür. Beschränkung des Kündigungsrechts im Geltungsbereich der Mietzinsüberwachung. Verhältnis von Art. 63 Abs. 1 zu Art. 64 VMK.
  10. 85 IV 67
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    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. März 1959 i.S. Hulmann gegen Statthalteramt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 2 lit. f der Mietzinskontrollverordnungen des Bundesrates vom 30. Dezember 1953 und 28. Dezember 1956. 1. Der Entscheid der Verwaltungsbehörde über die Frage, ob möblierte Einzelzimmer in üblicher Weise vermietet seien oder nicht, ist vom Strafrich...

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