Eurospider Suche: atf://86-I-42
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517 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://86-I-42
  1. 86 I 42
    Relevanz
    9. Urteil vom 1. April 1960 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Anteil des Aktionärs am Überschuss aus der Teilliquidation einer amerikanischen Aktiengesellschaft unterliegt der Steuer vom Einkommen (Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB). Berechnung des Überschusses.
  2. 83 I 276
    Relevanz
    39. Urteil vom 11. Oktober 1957 i.S. X. gegen kantonale Rekurskommission Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Anteil des Aktionärs am Ergebnis der Liquidation der Aktiengesellschaft unterliegt der Steuer vom Einkommen, soweit er die Beteiligung des Empfängers am einbezahlten Grundkapital übersteigt.
  3. 101 Ib 44
    Relevanz
    9. Urteil vom 14. März 1975 i.S. N. und Eidg. Steuerverwaltung gegen Rekurskommission des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer natürlicher Personen. Fall eines Steuerpflichtigen, der die Aktien von Betriebsgesellschaften in eine von ihm gegründete Holdinggesellschaft einbringt, wobei er den Übernahmepreis zum Teil auf das Grundkapital der neuen Gesellschaft anrechnen...
  4. 96 I 728
    Relevanz
    110. Auszug aus dem Urteil vom 20. November 1970 i.S. Wälli gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Einkommen: Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Besteuerung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB. Dem Empfänger, der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet ist, wird als Einkommen der Betrag angerechnet, den die Gesellschaft...
  5. 80 I 39
    Relevanz
    8. Urteil vom 26. Februar 1954 i.S. S. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Vorteil, den der Aktionär von der Aktiengesellschaft durch Gratiserhöhung des Nennwerts der Aktien erhält, unterliegt der Steuer vom Einkommen.
  6. 115 Ib 249
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 12. Juli 1989 i.S. Kantonale Steuerverwaltung Graubünden gegen S., O. und H. A. und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 lit. c und d BdBSt: Besteuerung geldwerter Leistungen (indirekte Teilliquidation). Veräussert ein Aktionär seine Aktien an einen nichtbuchführungspflichtigen Mitaktionär, erzielt er keinen steuerbaren Vermögensertrag aus einem Beteiligung...
  7. 115 Ib 238
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 12. Juli 1989 i.S. Eidgenössische Steuerverwaltung gegen M. X. und Kantonales Steuergericht Solothurn (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 lit. c und d BdBSt: Steuerfreier Kapitalgewinn oder Vermögensertrag? Überträgt ein Aktionär Aktien zu einem über dem Nennwert liegenden Anrechnungswert auf eine von ihm beherrschte Gesellschaft, erzielt er einen steuerbaren Vermögensertra...
  8. 85 I 115
    Relevanz
    19. Urteil vom 15. Mai 1959 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: 1. Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Wehrsteuer für Einkommen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wem ist dieses Einkommen zuzurechnen, wenn die Aktien in Nutzniessung stehen oder Gegenstand eines nach angelsächsischem Recht begründ...
  9. 115 Ib 256
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 14. Juli 1989 i.S. J.P. X. gegen Steuerverwaltung des Kantons Thurgau und Steuerrekurskommission des Kantons Thurgau (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 lit. c und d BdBSt: Besteuerung geldwerter Leistungen (indirekte Teilliquidation). Wird der Kaufpreis für Aktien, die der Aktionär an einen buchführungspflichtigen Dritten verkauft, aus Mitteln der verkauften Gesellschaft finanziert, inde...
  10. 91 I 348
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    56. Auszug aus dem Urteil vom 1. Oktober 1965 i.S. X. gegen Kantonale Rekurskommission Basel-Stadt für eidg. Abgaben.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Einkommen natürlicher Personen: Besteuerung einer Kapitalabfindung für den Anspruch auf Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft.

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