Eurospider Suche: atf://83-IV-19
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154 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-IV-19
  1. 83 IV 19
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1957 i.S. Müller gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 Ziff. 1StGB. 1. Auch Schriften, die von Hand oder mit der Maschine geschrieben und nicht vervielfältigt sind, werden von dieser Bestimmung erfasst (Erw. 3). 2. Wann ist eine Schrift verbreitet ( distribué )? (Erw. 4). 3. Art. 204 Ziff. 1 Abs. 2...
  2. 87 IV 126
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 203, 205 StGB. Die beiden Bestimmungen stehen zueinander im Verhältnis der Idealkonkurrenz.
  3. 91 IV 70
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1965 i.S. Hurni gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtige Handlung. Ein sinnlicher Zungenkuss, der von einem Manne einem Knaben gegeben wird, ist unzüchtig.
  4. 89 IV 129
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Juli 1963 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 203 StGB. Nacktes Baden und Sonnen an Spaziergängern zugänglichen Orten gilt als öffentliche unzüchtige Handlung.
  5. 90 IV 200
    Relevanz
    41. Urteil des Kassationshofes vom 30. Oktober 1964 i.S. Meier gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtiges Reden fällt nicht unter den Begriff der unzüchtigen Handlung (Erw. 1). Es kann aber unter Umständen als Versuch zu einer solchen Handlung oder als unzüchtige Belästigung im Sinne von Art. 205 StGB strafbar sein (Erw. 2...
  6. 92 IV 7
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. Februar 1966 i.S. T. und ihres Vormundes W. gegen Jugendanwaltschaft der Stadt Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 und 2 StGB. Der Unzucht mit Kindern kann sich auch schuldig machen, wer selber noch ein Kind ist.
  7. 89 IV 10
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 15. Februar 1963 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 277 BStP. Diese Bestimmung umschreibt nicht einen selbständigen Beschwerdegrund. 2. Art. 191 Ziff. 2 StGB. Fällt unzüchtiges Reden unter den Begriff der unzüchtigen Handlung?
  8. 104 IV 88
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Februar 1978 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 Abs. 1 StGB, unzüchtige Handlungen mit einem Kinde. Bejaht im Fall eines überraschenden Griffs gegen die Brüste einer halbwüchsigen Unbekannten.
  9. 97 IV 25
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Januar 1971 i.S. Vago gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtige Handlung. Umstände, unter denen das Bestasten der Brust eines 12-bis 13jährigen Mädchens unzüchtig ist.
  10. 114 IV 23
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Mai 1988 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichung. 1. Art. 204 StGB bezweckt nicht den Schutz des Einzelnen vor unfreiwilliger Konfrontation mit unzüchtigen Erzeugnissen, sondern hat den Schutz der für eine Gemeinschaft wesentlichen sittlichen Werte im Auge (E...

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