Eurospider Suche: atf://83-III-105
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
491 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-III-105
  1. 83 III 105
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Entscheid vom 4. November 1957 i.S. Kopp.
    Regeste [D, F, I] Pfändung. Gegenstände, die der Schuldner als sein Eigentum bezeichnet, sind (soweit zur Deckung der Forderung nötig) zu pfänden, selbst wenn sie im Gewahrsam eines betreibenden Gläubigers stehen und dieser das Eigentum daran beansprucht. Vormerkung dies...
  2. 115 III 45
    Relevanz
    10. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1989 i. S. M.-B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Kapitalabfindungen der beruflichen Vorsorge unterliegen der beschränkten Pfändbarkeit von Art. 93 SchKG grundsätzlich auch dann, wenn sie bereits ausbezahlt wurden (E. 1). Art. 95 SchKG. Forderungen, die aus einer Kapitalabfindung erworbe...
  3. 105 III 85
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Juli 1979 i.S. G. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Retentionsrecht des Vermieters; Art. 283 Abs. 2 SchKG. Zur Erhaltung des Retentionsbeschlags für den laufenden Mietzins genügt es, wenn innert 10 Tagen nach Verfall der letzten Zinsrate der Mietzinsperiode, für welche die Retention erfolgte, Betreibung ...
  4. 97 III 28
    Relevanz
    8. Entscheid vom 4. März 1971 i.S. T. AG
    Regeste [D, F, I] 1. Anspruch der Gläubiger auf Ausstellung eines Verlustscheins (Art. 149 SchKG) im Falle, dass der Schuldner die gepfändeten Gegenstände an unbekannte Dritte verkauft und ins Ausland wegzieht (Erw. 2). 2. Liegt darin, dass das Betreibungsamt eine bestim...
  5. 82 III 19
    Relevanz
    8. Entscheid vom 19. April 1956 i.S. Nussbaumer.
    Regeste [D, F, I] Zur Anwendung von Art. 92 Ziff. 1 SchK G: 1. Wann ist im Hinblick auf das zu erwartende Verwertungsergebnis von der Pfändung abzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein mündiges Kind des Schuldners zu seiner Familie zu zählen?
  6. 81 III 107
    Relevanz
    30. Entscheid vom 1. September 1955 i.S. G. Bühler's Erben.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). Verwirkung des Widerspruchsrechts wegen arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Eigentumsanspruchs.
  7. 81 III 24
    Relevanz
    8. Entscheid vom 4. Februar 1955 i.S. Fischer-Süffert AG
    Regeste [D, F, I] Aussonderung im Konkurs. Pflicht der Konkursverwaltung, über einen auf Grund eines Kaufvertrags mit Eigentumsvorbehalt nach Ablauf der Eingabefrist angemeldeten Eigentumsanspruch eine Verfügung im Sinne von Art. 242 SchKG zu treffen, auch wenn vorher au...
  8. 83 III 27
    Relevanz
    8. Entscheid vom 25. Januar 1957 i.S. Pehrsson.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren, Parteirollenverteilung. Unter welchen Voraussetzungen ist im Widerspruchsverfahren über Rechte an beweglichen Sachen die Klagefrist gemäss Art. 107 SchKG dem Drittansprecher anzusetzen? Für wen übt der für den betriebenen Nachlass...
  9. 80 III 111
    Relevanz
    24. Entscheid vom 20. Oktober 1954 i.S. Stebler.
    Regeste [D, F, I] Amtliche Verwahrung gepfändeter Fahrnis (Art. 98 SchKG). Unzulässigkeit wegen Eigentumsansprache der Ehefrau des Schuldners oder wegen Hängigkeit einer Beschwerde gegen die Pfändung? Ersatz gepfändeter Gegenstände durch andere. Kognition des Bundesgeric...
  10. 102 III 140
    Relevanz
    26. Entscheid vom 18. November 1976 i.S. Bank für Handel und Effekten.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). 1. Beschwerdefrist (Erw. 1). 2. Verwirkung des Widerspruchsrechts infolge arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Drittanspruchs beim Betreibungsamt (Erw. 3).

Suchtipp

Sie können direkt nach BGE Referenzen suchen, indem Sie die Referenz mit einem führenden 'BGE' eingeben.
Beispiel: BGE 129 III 31.