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Regeste

Einspruch gegen Liegenschaftskäufe: Liegenschaften, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Heimwesen gehören, unterliegen dem Einspruchsverfahren nicht, auch wenn sie landwirtschaftlich genutzt werden.
Begriff der Zugehörigkeit (Art. 19 EGG).

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Referenzen

Artikel: Art. 19 EGG