Eurospider Suche: atf://83-I-237
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85 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-I-237
  1. 83 I 237
    Relevanz
    31. Urteil vom 18. September 1957 i.S. X. gegen Y. und Regierungsrat des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Namensänderung, rechtliches Gehör. Dem Gesuch um Änderung des Namens eines bei der Ehescheidung der Mutter zugesprochenen Kindes darf nicht entsprochen werden, ohne dass dem Vater Gelegenheit gegeben wird, dazu Stellung zu nehmen.
  2. 110 II 433
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. November 1984 i.S. L. gegen Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern bei seiner Mutter, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, so ist es nicht bundesrechtswidrig, die Namensänderung des Kindes erst zwei Jahre nach der Scheidung zu b...
  3. 97 I 619
    Relevanz
    87. Urteil vom 13. Oktober 1971 i.S. Abegg gegen Leu und Regierungsrat des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Namensänderung, rechtliches Gehör. Der unmittelbar aus Art. 4 BV abgeleitete Anspruch des Vaters, zu einem Gesuch um Änderung des Namens seines bei der Ehescheidung der Mutter zugeteilten Kindes Stellung nehmen zu können (BGE 83 I 239, 89 I 155), besteh...
  4. 105 II 247
    Relevanz
    41. Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Oktober 1979 i.S. H. gegen Regierungsrat des Kantons Thurgau (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Das Kind, das im Haushalt seiner miteinander nicht verheirateten, im Konkubinat lebenden Eltern aufwächst, kann verlangen, den Namen seines Vaters tragen zu dürfen, sofern das Konkubinatsverhältnis von Dauer ist.
  5. 89 I 153
    Relevanz
    24. Urteil vom 10. Juli 1963 i.S. X. gegen X. und Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Namensänderung, rechtliches Gehör. Der Vater, dem bei der Scheidung die elterliche Gewalt entzogen worden ist, hat grundsätzlich Anspruch darauf, von der Begründung des für seine Kinder gestellten Namensänderungsgesuches Kenntnis zu erhalten ...
  6. 124 III 401
    Relevanz
    69. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. September 1998 i.S. A.L. und B.L. gegen C.L. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 Abs. 1 ZGB). Ein Kind geschiedener Eltern, das unter der elterlichen Gewalt der Mutter steht und in deren durch Wiederheirat gegründeter neuer Familie lebt, hat nur bei Vorliegen besonderer Umstände Anspruch auf Annahme des Famil...
  7. 99 Ia 561
    Relevanz
    68. Urteil vom 19. Dezember 1973 i.S. Sonderegger gegen Sonderegger und Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Namensänderung (Art. 30 ZGB). Kindern aus geschiedener Ehe, die der Mutter zugeteilt und nach deren Wiederverheiratung in die Familie des Stiefvaters aufgenommen wurden, kann, wenn wichtige Gründe dies im konkreten Fall rechtfertigen, die Ann...
  8. 136 III 161
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.X.-Y. gegen Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_576/2009 vom 25. November 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderung eines Ehegatten. Ehegatten kann eine Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB bewilligt werden, sofern der oder die Namen den eherechtlichen Namensregeln (Art. 160 und Art. 30 Abs. 2 ZGB) entsprechen. Im konkreten Fall h...
  9. 105 II 65
    Relevanz
    Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. März 1979 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderungsgesuch eines erwachsenen Adoptierten. Mit der Adoption erwirbt der Adoptierte den Familiennamen der Adoptiveltern. Die mit einem solchen Namenswechsel regelmässig verbundenen Unannehmlichkeiten stellen keine wichtigen ...
  10. 109 II 177
    Relevanz
    40. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Juni 1983 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern zusammen mit seiner Mutter bei deren Eltern und ist es in seiner Umgebung unter dem Familiennamen von Mutter und Grosseltern bekannt, so liegt ein wichtiger Grund zu einer Namensänderung im...

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