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Regeste

Übernahme eines Unternehmens mit Aktiven und Passiven.
1. Entscheidungen über Bestand und Umfang von Fabrikationsrechten fallen in die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde und unterliegen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
2. Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
3. Ein Unternehmen, das sein Fabrikationsrecht infolge überjährigen Unterbruchs der industriellen Tätigkeit verloren hat und keine Bewilligung für die Wiedereröffnung besitzt, kann nicht Gegenstand einer Übernahme mit Aktiven und Passiven im Sinne des Uhrenstatuts bilden.