Eurospider Suche: atf://81-II-487
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136 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://81-II-487
  1. 81 II 487
    Relevanz
    76. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Dezember 1955 i.S. Leuthard gegen Flüeler.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage mit Bezug auf ein für unehelich erklärtes Kind. Die Klagefrist (Art. 316 Abs. 2 ZGB) beginnt mit dem Tage, an dem das die Unehelichkeit feststellende Urteil in Rechtskraft tritt. Vorschriften des kantonalen Prozessrechts, wonach die mi...
  2. 82 II 173
    Relevanz
    26. Urteil der II. Zivilabteilung vom 3. Mai 1956 i.S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit, Art. 253 ff. ZGB. 1. Neben der Klage auf Unehelicherklärung gemäss Art. 253 ff. ist kein Raum für eine Klage auf blosse Feststellung der Unehelichkeit des Kindes (oder der Unmöglichkeit der Vaterschaft des Ehemannes). Ein blo...
  3. 82 II 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. Februar 1956 i. S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. Ungeachtet der für die Klage gemäss Art. 253 Abs. 2 ZGB zwischen dem Kind und der Mutter bestehenden notwendigen passiven Streitgenossenschaft ist sowohl das Kind als die Mutter allein zur Berufung an das Bundesgericht legiti...
  4. 95 II 291
    Relevanz
    39. Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Juni 1969 i.S. H. gegen H.
    Regeste [D, F, I] Prozess auf Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 253 ff. ZGB). 1. Weiterziehung des die Klage gutheissenden Urteils nur durch die Mutter (Erw. 1). 2. Der Entscheid, durch den die kantonale Appellationsinstanz das Eintreten auf die Appellation mangels Beschw...
  5. 103 II 15
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. März 1977 i.S. Y. gegen R.
    Regeste [D, F, I] Frist zur Vaterschaftsklage (Art. 308, Art. 316 ZGB) Wurde eine Vaterschaftsklage deshalb verspätet erhoben, weil die für die Ernennung des Beistandes zuständige Vormundschaftsbehörde von der Ausserehelicherklärung des Kindes durch ein ausländisches Ger...
  6. 83 II 171
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    27. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1957 i.S. M.-H. und M. gegen M.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. 1. Klage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 253 Abs. 1 ZGB. Ist der Ehemann arglistig zur Unterlassung der Anfechtung bewogen worden und hat er innert dreier Monate nach Entdeckung der Arglist geklagt (Art. 257 Abs. 1 ...
  7. 107 Ib 283
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    52. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 5 novembre 1981 dans la cause époux X. contre Chef du Département des finances du canton de Neuchâtel (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Art. 316 ZGB; Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern. Gegen einen Entscheid betreffend die Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig.
  8. 116 II 238
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. August 1990 i.S. Jakob H. gegen Departement des Innern des Kantons Solothurn (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 316 ZGB: Pflegekinderaufsicht. Gegen die in Ausübung der Pflegekinderaufsicht ergehenden Verfügungen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde grundsätzlich zulässig (E. 1a und b). Tragweite der den Kantonen in der bundesrätlichen Verordnung über die A...
  9. 125 III 161
    Relevanz
    30. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 8 mars 1999 dans la cause Dame X. contre Autorité de surveillance des tutelles du canton de Genève (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Art. 264b Abs. 1 ZGB; Art. 5 Abs. 3 der Verordnung des Bundesrates vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern. Aufnahme eines Kindes zur Adoption durch eine Einzelperson. Sind die zum Wohle des Kindes verlangten Voraussetzungen erfüllt, da...
  10. 82 III 31
    Relevanz 10%
    11. Entscheid vom 28. April 1956 i.S. Spannagel.
    Regeste [D, F, I] Die Klagefristen im Widerspruchsverfahren (Art. 107 Abs. 1, 109 SchKG) sind gesetzliche Fristen, die das Betreibungsamt nicht verlängern kann. Eine trotzdem bewilligte Verlängerung ist unwirksam.

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz