Eurospider Suche: atf://80-IV-201
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181 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-IV-201
  1. 80 IV 201
    Relevanz
    41. Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1954 i. S. Schüpbach gegen K. und Mitbeschuldigte.
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss steht dem Privatstrafkläger auch dann nicht zu, wenn der öffentliche Ankläger im kantonalen Verfahren in anderer Stellung denn als Partei das öffentliche Interesse vertre...
  2. 110 IV 114
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Dezember 1984 i.S. M. gegen B. und M. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Der Privatstrafkläger ist zur Nichtigkeitsbeschwerde nur legitimiert, wenn dem öffentlichen Ankläger nach kantonalem Prozessrecht keine Parteirechte zustanden. Regelung im Kanton Solothurn.
  3. 84 IV 133
    Relevanz
    39. Urteil des Kassationshofes vom 1. September 1958 i.S. Schürch gegen Tscholl.
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Wer vor dem zürcherischen Obergericht als Privatkläger auftritt, ist zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde selbst dann nicht befugt, wenn der Staatsanwalt an der Berufungsverhandlung nicht teilgenommen oder keine Anträge geste...
  4. 108 IV 77
    Relevanz
    20. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 22 février 1982 dans la cause A. contre Chambre d'accusation du canton de Genève (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Der öffentliche Ankläger nimmt am Verfahren Teil, wenn er auf Strafklage hin die Eröffnung einer Strafuntersuchung in einem von Amtes wegen zu verfolgenden Delikt verweigert. Im Gegensatz zu anderen Kantonen kennt das Prozessrecht ...
  5. 127 IV 236
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. August 2001 i.S. A. gegen B. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 lit. g BStP; Legitimation des Privatstrafklägers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde. Nur der prinzipale Privatstrafkläger ist zur Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert (E. 2b/aa). Art. 270 lit. e Ziff. 1 BStP; Legitimation des Opfers zur e...
  6. 93 IV 99
    Relevanz
    25. Urteil des Kassationshofes vom 20. Oktober 1967 i.S. Gassmann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 270 Abs. 3 BStP. Der Privatstrafkläger ist nicht befugt, gegen ein Urteil des solothurnischen Obergerichtes Nichtigkeitsbeschwerde zu führen, wenn der öffentliche Ankläger vor Obergericht hätte auftreten können (Erw. 1). 2. Art. 13 Abs. 2 Satz 2...
  7. 105 IV 278
    Relevanz
    70. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 12 novembre 1979 dans la cause B. contre S. (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Wenn der öffentliche Ankläger des Kantons Bern ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Anklage zu vertreten, steht dem Kläger die Nichtigkeitsbeschwerde als Privatstrafkläger im Sinne dieser Bestimmung zu (Erw. 1). Art. 292 StGB. A...
  8. 101 IV 381
    Relevanz
    88. Urteil des Kassationshofes vom 2. Oktober 1975 i.S. M. c. S. und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BStP. Der Geschädigte, der eine schwere Körperverletzung erlitten hat, ist weder als Antragsteller noch als Privatstrafkläger befugt, gegen einen Einstellungsbeschluss der Zürcher Strafbehörden Nichtigkeitsbeschwerde zu...
  9. 115 IV 152
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Juni 1989 i.S. Statthalteramt des Bezirkes Uster gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 BStP; öffentlicher Ankläger des Kantons. Die Statthalterämter des Kantons Zürich sind zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde nicht legitimiert, wenn dieses Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zusteht.
  10. 111 IV 112
    Relevanz
    28. Urteil des Kassationshofes vom 19. April 1985 i.S. Statthalteramt des Bezirkes Zürich gegen F. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 BStP. Die Statthalterämter des Kantons Zürich können nicht neben der Staatsanwaltschaft eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde führen.

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