Eurospider Suche: atf://80-III-15
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
417 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-III-15
  1. 80 III 15
    Relevanz
    4. Entscheid vom 22. Mai 1954 i. S. Scholl.
    Regeste [D, F, I] Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  2. 81 III 11
    Relevanz
    4. Entscheid vom 7. Februar 1955 i.S. Hudec.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, ...
  3. 85 III 19
    Relevanz
    5. Entscheid vom 13. Januar 1959 i.S. Köhli und Jeger.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Berufswerkzeuge gemäss Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Beruf oder Unternehmung? Bedeutung des Wertverhältnisses zwischen der persönlichen Arbeit des Schuldners und andern Erwerbsfaktoren. Diese fallen bei blosser Nebene erbstätigkeit stärker ins Gewi...
  4. 84 III 20
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 2. Mal 1958 i.S. Engler.
    Regeste [D, F, I] Automobil als Kompetenzstück gemäss Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmittels; der die Unpfändbarkeit geltend machende Schuldner hat durch konkrete Angaben und Belege darzutun, dass sich für ihn die Haltu...
  5. 80 III 106
    Relevanz
    23. Entscheid vom 29. Oktober 1954 i.S. Kündig.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmit...
  6. 98 III 31
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 14. Juni 1972 i.S. Sch.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil). Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung)...
  7. 104 III 73
    Relevanz
    18. Arrêt du 19 septembre 1978 dans la cause B. S.A.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG; Unpfändbarkeit der zur Berufsausübung notwendigen Gegenstände (Automobil). 1. Der Gebrauch eines Automobils kann als notwendig betrachtet werden bei einem Schuldner, der zwischen Wohnort und Arbeitsort täglich 34 km zurückzulegen ...
  8. 85 III 65
    Relevanz
    15. Entscheid vom 15. Mai 1959 i.S. Kern.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu m...
  9. 91 III 52
    Relevanz
    11. Entscheid vom 19. November 1965 i.S. Fischer.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit. Art. 92 SchKG. 1. Wann ist die Ehefrau des Schuldners zur Geltendmachung der Unpfändbarkeit nach Art. 92 Ziff. 3 SchKG legitimiert? (Erw. 1). 2. Eine Giesserei ist in der Regel nicht als Beruf, sondern als Unternehmen zu betrachten und u...
  10. 87 III 61
    Relevanz
    12. Entscheid vom 21. Juni 1961 i.S. Wicky.
    Regeste [D, F, I] Automobil als Kompetenzstück gemäss Art. 92 Ziff. 3 SchKG: Malermeister in Stadt, aber spezialisiert auf Malerarbeiten in Hotels und Pensionen, auch in entfernten Gegenden, kann sein altes, im Betrieb billiges Auto, mit dem er in selbständiger Stellung ...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung