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Regeste

Art. 43 Abs. 2 IVG, Art. 24bis Abs. 1, 28 Abs. 3 und 35 Abs. 2 IVV.
- Die Vorschriften über Leistungskumulation von Renten und Verpflegungs-/Unterkunftskosten sind auf Hilflosenentschädigungen sinngemäss anwendbar.
- Anspruch auf Rente und Hilflosenentschädigung bei Unterbrechung des Anstaltsaufenthalts von weniger als einem Kalendermonat.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 43 Abs. 2 IVG