Regeste
Art. 15 FZG; Art. 49 Abs. 2 BVG (in der bis 31. März 2004 geltenden Fassung); Art. 15 Abs. 2 BVG (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 12 BVV 2 (in der bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung): Verzinsung des Altersguthabens in der weitergehenden beruflichen Vorsorge im Rahmen der Berechnung der Austrittsleistung nach Art. 15 FZG.
Auslegung des Reglementes einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung, in welchem nur die Verzinsung des minimalen Altersguthabens nach BVG, nicht aber die Verzinsung des Altersguthabens in der weitergehenden beruflichen Vorsorge geregelt ist.
Die unter Beachtung der Prinzipien des Willkürverbotes, der Rechtsgleichheit und der Verhältnismässigkeit durchgeführte, zeitlich begrenzte (während zwei Jahren) Nullverzinsung des Altersguthabens in der weitergehenden beruflichen Vorsorge wird unter den gegebenen Umständen für zulässig erklärt. (Erw. 4)