Eurospider Suche: atf://140-III-109
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  1. 140 III 109
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gegen Die Schweizerische Post AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_528/2013 vom 21. März 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 2 lit. a MSchG; Zeichen des Gemeinguts; Unterscheidungskraft. Schutzvoraussetzungen für originär und derivativ unterscheidungskräftige Zeichen (E. 5.3).
  2. 143 III 127
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Louboutin gegen Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_363/2016 vom 7. Februar 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 2 lit. a MSchG; Positionsmarke, Gemeingut. Beurteilung der originären Unterscheidungskraft einer Positionsmarke (E. 3).
  3. 100 III 25
    Relevanz 10%
    8. Arrêt du 4 juin 1974 dans la cause Lybian National Oil Corporation
    Regeste [D, F, I] 1. Es ist zulässig, einen Arrest auf Gegenstände zu erwirken, die nur der Gattung nach bezeichnet sind. Der Arrest ist jedoch erst vollzogen, wenn die arrestierten Gegenstände spezifiziert und die Frage der Pfändbarkeit und der Rechte Dritter geklärt wo...
  4. 134 III 188
    Relevanz 10%
    34. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Hilti Aktiengesellschaft gegen Milwaukee Electric Tool Corporation (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_453/2007 vom 9. Januar 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Beschwerde gegen einen Vor- oder Zwischenentscheid über eine Beweismassnahme im Bereich des Markenrechts. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinn von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG muss rechtlicher Natur und damit auch mit...
  5. 101 V 229
    Relevanz 9%
    48. Arrêt du 9 décembre 1975 dans la cause Barraud contre Caisse cantonale vaudoise d'assurance en cas de maladie et Tribunal des assurances du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 5 Abs. 1 KUVG. Befugnis des Ehegatten, eine Krankenversicherung zu Gunsten seiner Ehefrau abzuschliessen; Pflichten derselben zu Lebzeiten und nach dem Tode ihres Ehegatten.

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