Regeste
Art. 22 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 AVIG , Art. 37 und 40a AVIV .
- Ermessensspielraum der Verwaltung, wenn sie Art. 37 Abs. 3 AVIV anwendet (Erw. 2).
- Die Ferienentschädigung ist Teil des massgebenden Lohnes (Erw. 3b).
- Bemessung des Taggeldes in einem konkreten Fall (Erw. 3-5).