Regeste
Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Februar 1905 betreffend den Jahresbericht der kantonalen Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen an das Bundesgericht und macht sie darauf aufmerksam, dass dieses Kreisschreiben immer noch in Kraft ist (BGE 122 III 327):