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Regeste

Verantwortlichkeit der Verwaltungsräte; Art. 725, 754 und 759 OR.
Darstellung der verschiedenen Klagen, die dem Gesellschaftsgläubiger je nach der Art des von ihm erlittenen Schadens zur Verfügung stehen (E. 3).
Anwendungsvoraussetzungen von Art. 754 OR (E. 4).
Sorgfaltspflicht der Verwaltungsräte, wenn gegenüber einer von ihnen geleiteten Gesellschaft, die sich in einer prekären Situation befindet und keinerlei Aktivitäten entfaltet, eine Forderung geltend gemacht wird (E. 5).
Prüfung der Voraussetzungen des Schadens und des adäquaten Kausalzusammenhangs (E. 6). Klagt ein Gläubiger als Abtretungsgläubiger von Rechtsansprüchen der Masse, ist die Begründetheit und der Umfang seiner im Konkurs kollozierten Forderung nicht nachzuprüfen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 6.1).
Tragweite der differenzierten Solidarität nach Art. 759 Abs. 1 OR (E. 7).

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referenza

Articolo: Art. 725, 754 und 759 OR, Art. 754 OR, Art. 759 Abs. 1 OR