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Regeste

1. Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Die Verfolgungsverjährung hört mit der Ausfällung eines vollstreckbaren kantonalen Urteils auf (Erw. 1).
2. Art. 36 SVG, Art. 1 Abs. 8 VRV. Vortrittsrecht an der Verzweigung von Strassen, von denen eine mit einem unbeschränkten oder beschränkten Fahrverbot belegt ist (Erw. 2 und 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB, Art. 36 SVG, Art. 1 Abs. 8 VRV