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Regeste

Art. 347 Abs. 1 und Art. 27 Ziff. 1 StGB.
Das widerrechtliche Verhalten gemäss Art. 3 lit. 1 UWG (unvollständige öffentliche Auskündigungen über Kleinkredite) kann sich im Presseerzeugnis erschöpfen. In diesem Fall bestimmt sich der Gerichtsstand nach Art. 347 StGB.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 347 Abs. 1 und Art. 27 Ziff. 1 StGB, Art. 3 lit. 1 UWG, Art. 347 StGB

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