Regeste
Art. 194 Abs. 1 StGB.
Auch ein Strichjunge kann im Sinne dieser Bestimmung verführt werden. Verführung ist aber ausgeschlossen, wenn er bei der Begegnung mit dem Täter die Bereitschaft, sich jedermann hinzugeben, bekundet und betätigt.
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Artikel: Art. 194 Abs. 1 StGB