Regeste
Art. 271 Abs. 1 BStP.
Der Angeklagte ist - ob im Strafpunkt verurteilt oder freigesprochen - zur Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilpunkt legitimiert, wenn der Zivilanspruch beurteilt worden ist.
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Articolo: Art. 271 Abs. 1 BStP