Regeste
Art. 73 BVG, Art. 1 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 56 VwVG, Art. 97 Abs. 1 und Art. 128 OG : Vorsorgliche Massnahmen im Klageverfahren vor erster Instanz; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Zwischenverfügung.
- Im Rahmen des Klageverfahrens vor erster Instanz kann mangels einer vollstreckbaren Verfügung keine aufschiebende Wirkung erteilt werden, vielmehr bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen (E. 3).
- Mit Art. 56 VwVG besteht für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen für den Bereich des Berufsvorsorgerechts eine bundesrechtliche Verfügungsgrundlage, auch wenn das BVG das Klageverfahren vorsieht (E. 4).