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Regeste

L'art. 621 al. 1 CC se réfère non seulement à la situation personnelle des héritiers qui demandent l'attribution mais à celle de tous les héritiers.
Prise en considération des intérêts des autres héritiers.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: art. 621 al. 1 CC