Eurospider Suche: atf://114-V-81
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111 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-V-81
  1. 114 V 81
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 6. Juni 1988 i.S. B. gegen Ausgleichskasse des Schweizer Hotelier-Vereins und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 AHVV: Kenntnis des Schadens. Die in BGE 113 V 183 Erw. 3b für Konkursfälle entwickelten Grundsätze gelten auch bei Nachlassverträgen mit Vermögensabtretung (Präzisierung der Rechtsprechung).
  2. 121 V 240
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil vom 28. Dezember 1995 i.S. T. gegen Ausgleichskasse Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV. Zur zumutbaren Schadenskenntnis der Ausgleichskasse im Zeitpunkt der 1. Gläubigerversammlung.
  3. 113 V 180
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil vom 17. September 1987 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen K. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 AHVV: Kenntnis des Schadens. - Kenntnis des Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1 AHVV ist im Falle eines Konkurses in der Regel schon bei Eröffnung der Kollokation der Forderungen gegeben (Bestätigung der Rechtsprechung). - Kann in diesem...
  4. 116 V 72
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 4. April 1990 i.S. L. gegen Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 AHVV: Kenntnis des Schadens. - Bestätigung der Rechtsprechung, wonach im Falle eines Konkurses der Schaden in der Regel im Zeitpunkt der Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars hinreichend bekannt ist; Anforderungen an das Vorgeh...
  5. 110 III 112
    Relevanz
    29. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1984 i.S. Arn (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 SchKG; Art. 61 KOV. Art. 217 SchKG ist auf kollozierte Forderungen anwendbar, für welche ganz oder zum Teil im Eigentum eines Dritten stehende Gegenstände als Pfand haften. Der Drittpfandeigentümer ist gleich gestellt wie ein rückgriffsberechti...
  6. 119 V 89
    Relevanz
    14. Urteil vom 25. Januar 1993 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen G. und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV, Art. 250 SchKG. Ist die Kenntnis des Schadens mit der Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars im Konkursverfahren eingetreten, so beginnt die einjährige Frist frühestens mit der entsprechenden Publikation im S...
  7. 126 V 443
    Relevanz
    74. Urteil vom 6. November 2000 i. S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen B. und Ausgleichskasse SPIDA gegen B. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG; Art. 82 Abs. 1 AHVV; Art. 171 und 219 Abs. 4 Dritte Klasse SchKG: Arbeitgeberhaftung; Zeitpunkt der Schadenskenntnis. Der Verlust des Konkursprivilegs für die Beitragsforderung ändert nichts an der bisherigen Rechtsprechung, wonach die Aus...
  8. 119 V 389
    Relevanz
    56. Urteil vom 28. Mai 1993 i.S. Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen gegen N. und Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen gegen Z. und Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen gegen D. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG. Zur Haftung von Verwaltungsräten für Beitragsschulden, die im Rahmen der Übertragung von Aktiven und Passiven einer Kollektivgesellschaft auf eine Aktiengesellschaft übergegangen sind.
  9. 121 V 234
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 21. Dezember 1995 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Z. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV, Art. 250 SchKG. Für die Frage nach dem Zeitpunkt der Schadenskenntnis, welche die einjährige Verwirkungsfrist auslöst, ist - im Falle der regelmässig massgeblichen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zu verö...
  10. 108 III 23
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. August 1982 i.S. Moser gegen Gemeinde Beinwil am See (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Kollokation (Art. 250 SchKG). Wird der Kollokationsplan durch Urteil im Kollokationsprozess abgeändert, so ist er nicht neu aufzulegen. Eine dennoch erfolgte Neuauflage ist nichtig und verschafft den Gläubigern nicht das Recht, erneut Kollokationsklage ...

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