Eurospider Suche: atf://114-V-350
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17 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-V-350
  1. 114 V 350
    Relevanz
    64. Urteil vom 15. August 1988 i.S. Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern, gegen K. und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 3 AVIG, Art. 45 Abs. 1 AVIV: Einstellung in der Anspruchsberechtigung. - Eine Einstellung kann auch nach Ablauf der Vollstreckungsfrist von sechs Monaten verfügt werden, sofern die Einstellungstage bereits während dieser Frist bestanden wur...
  2. 124 V 82
    Relevanz
    13. Urteil vom 30. Januar 1998 i.S. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit St. Gallen gegen B. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 97 und 128 OG; Art. 1 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 45 Abs. 1, Art. 55 Abs. 1 und 2 VwVG; Art. 30 Abs. 3 Satz 4 und Art. 103 Abs. 6 AVIG; Art. 97 Abs. 2 AHVG. - Art. 97 Abs. 2 AHVG ist auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung analog anzuwend...
  3. 113 V 154
    Relevanz
    24. Urteil vom 30. Juni 1987 i.S. Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern, gegen N. und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 3 AVIG: Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Für die Bemessung der Einstellungsdauer spielt einzig der Grad des Verschuldens eine Rolle, nicht aber die tatsächliche Dauer der Arbeitslosigkeit.
  4. 122 V 43
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil vom 26. Januar 1996 i.S. Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden, Arbeitslosenkasse gegen M. und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 lit. b und c AVIV, Art. 30 Abs. 3 AVIG (in der bis 31. Dezember 1995 gültig gewesenen Fassung) und Art. 45 Abs. 1 lit. a AVIV. Hat ein Versicherter zwecks Weiterbildung ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, ohne dass ihm e...
  5. 117 V 208
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 10. September 1991 i.S. A. gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2 AHVG. - In analoger Anwendung von Art. 16 Abs. 2 AHVG ist für die Vollstreckung einer rechtskräftig festgelegten Rückerstattungsforderung die dreijährige Frist massgebend (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2b). - Die dreijährige Vollst...
  6. 131 V 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil i.S. R. gegen Ausgleichskasse GastroSuisse und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen H 319/03 vom 22. Oktober 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2, Art. 52 AHVG; Art. 137 Abs. 2 OR: Vollstreckungsfrist bei Schadenersatzforderungen. An der Rechtsprechung, wonach die Frist für die Vollstreckungsverwirkung für Beiträge von Art. 16 Abs. 2 AHVG analog auch für Forderungen nach Art. 52 AH...
  7. 113 V 71
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil vom 30. Januar 1987 i.S. W. gegen Arbeitslosenkasse des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbandes und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 3 AlVV, Art. 30 Abs. 3 AVIG: Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Die Fristen in Art. 45 Abs. 3 Satz 2 AlVV bzw. Art. 30 Abs. 3 Satz 4 AVIG beziehen sich auf die Vollstreckung bereits verfügter Einstellungen. Sie stehen der nachträglic...
  8. 146 V 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) gegen A. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_402/2019 vom 14. Januar 2020
    Regeste [D, F, I] Frist für die Vollstreckungsverwirkung bei rechtskräftig festgesetzten Leistungen; Gesetzeslücke. Wo das massgebliche Einzelgesetz (hier das UVG für eine Rente der Unfallversicherung) keine Regelung enthält, gilt für die Vollstreckung rechtskräftig fest...
  9. 127 V 209
    Relevanz
    31. Urteil vom 20. August 2001 i. S. B. gegen Ausgleichskasse für das Schweizerische Bankgewerbe und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 AHVG, Art. 46 Abs. 1 AHVG und alt Art. 24 AHVG: Vollstreckungsverwirkung bei rechtskräftig festgesetzten Leistungen. Die Frist zur Vollstreckung rechtskräftig zugesprochener Leistungen (hier eine Witwenabfindung) beträgt zehn Jahre.
  10. 116 V 12
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil vom 23. Januar 1990 i.S. Ostschweizerische AHV-Ausgleichskasse für Handel und Industrie gegen E. und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen. Umfang des Erlasses, wenn die Rückerstattungssumme durch das die massgebliche Einkommensgrenze übersteigende anrechenbare Einkommen nur teilweise gedeckt ist.

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