Eurospider Suche: atf://114-V-219
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173 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-V-219
  1. 114 V 219
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil vom 29. September 1988 i.S. U. gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes und Kantonale Rekurskommission Uri für die AHV/IV/EO
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG: Arbeitgeberhaftung. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich - der subsidiären Organhaftung (Erw. 3); - des strengen Verschuldensmassstabes auch bei der Delegation von Geschäftsführungskompetenzen (Erw. 4a).
  2. 123 V 172
    Relevanz
    31. Extrait de l'arrêt du 21 octobre 1997 dans la cause Caisse cantonale valaisanne de compensation contre D. et W. et Tribunal cantonal des assurances, Sion
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG: Haftungsbeginn. Das Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet für den einer Ausgleichskasse verursachten Schaden nach Art. 52 AHVG unabhängig vom Zeitpunkt des Handelsregistereintrags ab dem Tag des effektiven Eintritts in de...
  3. 109 V 95
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil vom 30. August 1983 i.S. H. gegen Ausgleichskasse Chemie und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG: Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers. Kann die Kontrollstelle einer Aktiengesellschaft haftbar werden?
  4. 126 V 61
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil vom 19. Mai 2000 i. S. C. gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG: Dauer der Haftung des Verwaltungsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft. - Massgebend für die Dauer der Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Mandates. - Auf diesen Zeitpunkt ist selbst dan...
  5. 121 V 243
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil vom 5. Dezember 1995 i.S. P., M. gegen Ausgleichskasse Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG. Die kurze Dauer des Beitragsausstandes ist als ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände im Sinne der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
  6. 112 V 152
    Relevanz
    26. Extrait de l'arrêt du 11 juillet 1986 dans la cause Ray et Reymond contre Caisse de compensation des Groupements patronaux vaudois et Tribunal des assurances du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG. - Ein Schaden im Sinne dieser Bestimmung kann sich nur aus einem Akt oder einer Unterlassung des Arbeitgebers ergeben, wenn er als gesetzliches Durchführungsorgan handelt. - Unter dem Gesichtspunkt des Art. 52 AHVG können die Organe einer ...
  7. 114 V 78
    Relevanz
    16. Extrait de l'arrêt du 21 avril 1988 dans la cause Caisse cantonale genevoise de compensation contre A. SA et Commission cantonale genevoise de recours en matière d'AVS/AI
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG: Arbeitgeberhaftung. Auch ein faktischer Verwaltungsrat kann der Haftung nach Art. 52 AHVG unterliegen.
  8. 96 V 124
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil vom 4. September 1970 i.S. AHV Ausgleichskasse des Kantons Zürich gegen Konkursmasse Eschmann und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG und Art. 81 AHVV. Zur Beurteilung der Schadenersatzklage im Sinne von Art. 52 AHVG ist der AHV-Richter auch dann zuständig, wenn diese direkt gegen die für eine juristische Person handelnden Rechtssubjekte gerichtet ist.
  9. 113 V 256
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil vom 12. November 1987 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Zürich gegen D. und Kons. und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG: Haftung der Organe. Die Organe einer juristischen Person können belangt werden, bevor diese zu existieren aufgehört hat (Erw. 3c). Art. 87 AHVG und 82 Abs. 2 AHVV: Strafrechtliche Verjährungsfrist. Beim Fehlen eines Strafurteils haben die ...
  10. 126 V 237
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 29. Mai 2000 i. S. Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen gegen S. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG; Art. 819 und 827 OR: Organhaftung bei der GmbH. Formell eingesetzte Geschäftsführer einer GmbH wie auch Personen, die faktisch die Funktion eines Geschäftsführers ausüben, haften für den der Ausgleichskasse zufolge nicht bezahlter Bundesso...

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