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Regeste

Strassenverkehr; Parkierungsverbot; Begriff der Zufahrt; Art. 37 Abs. 2 SVG, Art. 19 Abs. 2 lit. g VRV.
Zufahrt im Sinne von Art. 19 Abs. 2 lit. g VRV ist auch das - nur Personen dienende - Eingangstor eines Privathauses (E. 2). Es ist unerheblich, dass das Haus unbewohnt und/oder halbverfallen ist (E. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 Abs. 2 lit. g VRV, Art. 37 Abs. 2 SVG