Eurospider Suche: atf://113-II-264
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31 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://113-II-264
  1. 113 II 264
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 29. April 1987 i.S. Arbeitsgemeinschaft K.-S. gegen Firma X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Schaden durch Einsturz eines Lehrgerüstes. Verjährung. 1. Die Vereinbarung über die Erstellung eines Lehrgerüstes, das für den Bau einer Betonbrücke benötigt wird, untersteht dem Werkvertragsrecht (E. 2a). 2. Art. 210 und 371 OR. Verjährung im Werkvertr...
  2. 131 III 300
    Relevanz
    40. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile dans la cause A. AG contre B. SA (recours en réforme) 5C.183/2004 du 5 janvier 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Bauhandwerkerpfandrecht. Der Monteur des Baugerüsts kommt nicht in den Genuss des Bauhandwerkerpfandrechts, unabhängig von der Qualifikation des Vertrages, der ihn mit dem Bauherrn oder dem Unternehmer bindet, zumindest wenn...
  3. 136 III 6
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. K. AG gegen Baugenossenschaft B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_333/2009 vom 4. Dezember 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Bauhandwerkerpfandrecht; Gerüstbau. Die Montage eines Gerüsts, das nicht eigens für einen bestimmten Bau hergestellt wurde und auf einer anderen Baustelle wieder verwendet werden kann, ist keine Arbeit, für die ein Bauhandwe...
  4. 93 I 295
    Relevanz
    37. Estratto della sentenza 21 giugno 1967 nella causa Ticino contro Gallizia.
    Regeste [D, F, I] Haftung des Staates für übermässige, von seinen Grundstücken ausgehende Einwirkungen. Enteignungsentschädigungfür den geschädigten Nachbarn, wenn diese Einwirkungen unvermeidlich sind. 1. Die Zivilklage nach Art. 679 ZGB ist gegenüber dem Staate nicht g...
  5. 108 II 194
    Relevanz 10%
    41. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 21. September 1982 i.S. Stockwerkeigentümergemeinschaft Chesa Violetta gegen Edy Toscano AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Verjährung. Art. 371 Abs. 2, 129 OR. Die fünfjährige Verjährungsfrist gemäss Art. 371 Abs. 2 OR kann vertraglich verkürzt werden, wenn dem Gläubiger dadurch die Rechtsverfolgung nicht in unbilliger Weise erschwert wird (E. 4).
  6. 120 II 214
    Relevanz 10%
    40. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour civile du 22 février 1994 dans la cause B. SA contre L. SA (procès direct)
    Regeste [D, F, I] Art. 371 Abs. 2 OR. Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Unternehmers gegenüber einem Subunternehmer. Die in Art. 371 Abs. 2 OR vorgesehene fünfjährige Verjährungsfrist findet nur Anwendung, wenn der Gegenstand des Werkvertrags ein unbewegliches ...
  7. 93 II 242
    Relevanz 10%
    34. Urteil der I. Zivilabteilung vom 20. September 1967 i.S. Schwinger gegen Stauber.
    Regeste [D, F, I] Art. 371 OR. Ist die Instandstellung der Fassaden eines Hauses (Malerarbeiten) als Werk oder unbewegliches Bauwerk zu betrachten? Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer.
  8. 121 III 270
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    54. Estratto della sentenza 1o giugno 1995 della I Corte civile nella causa R contro B e litisconsorti (ricorso per riforma)
    Regeste [D, F, I] Art. 371 Abs. 2 OR. Das Abliefern, Befestigen und Anstreichen von Rolläden einer in Renovation befindlichen Liegenschaft sind als Arbeiten zur Erstellung eines Bauwerks zu betrachten. Arbeiten zur Behebung von Werkmängeln eines früheren Bauwerks, die in...
  9. 102 II 413
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    60. Arrêt de la Ire Cour civile du 14 décembre 1976 dans la cause Commune X. contre Y.
    Regeste [D, F, I] Art. 371 Abs. 2 OR. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren betrifft nur die Klage wegen Mängeln eines unbeweglichen Bauwerkes. Sie bezieht sich nicht auf Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer, den Architekten oder den Ingenieur wegen Vertragsverlet...
  10. 117 II 425
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    79. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 12. September 1991 i.S. Niklaus M. gegen R. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Werkvertrag; Verjährung der Mängelrechte des Bestellers; Art. 210 Abs. 1, 365 Abs. 1 und 371 Abs. 2 OR. Gehen Sachmängel eines unbeweglichen Bauwerks auf den vom Unternehmer gelieferten Stoff zurück, so gilt nicht die einjährige Verjährungsfrist von Art...

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