Regeste
Art. 79 Abs. 1 OG. Anforderungen an die Begründung eines Rekurses.
Beruht der angefochtene Entscheid auf zwei selbständigen Begründungen, so kann der Rekurs nur dann geprüft werden, wenn er sich gegen beide richtet.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 79 Abs. 1 OG