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Regeste

Verpflichtung der Ehefrau Dritten gegenüber zu Gunsten des Ehemannes (Art. 177 Abs. 3 ZGB).
Anwendung dieser Gesetzesnorm im internationalen Privatrecht. Schliesst sie die Anwendung ausländischen Rechtes aus, das keine ähnliche Regel vorsieht?

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 177 Abs. 3 ZGB

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