Regeste
Art. 32 der Verordnung vom 2. März 1987 über die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK-Statuten), Art. 68 Abs. 2 BO (1), Art. 73 BVG; administrative Entlassung eines Beamten, Prüfung des "kassenrechtlichen Verschuldens".
Die Beurteilung des "kassenrechtlichen Verschuldens" (Art. 32 Abs. 3 EVK-Statuten) stellt eine Mitteilung im Zusammenhang mit der Ablehnung oder Erhebung eines Anspruchs dar, der auf dem Klageweg zu verfolgen ist (Art. 73 BVG; Art. 5 Abs. 3 VwVG); das Bundesgericht prüft die entsprechende Frage deshalb nicht mehr im dienstrechtlichen Beschwerdeverfahren (E. 6; vgl. aber noch BGE 103 Ib 261).