Eurospider Suche: atf://109-III-1
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
707 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://109-III-1
  1. 109 III 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. März 1983 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung eines Zahlungsbefehls (Art. 64 Abs. 1 SchKG). Ein Zahlungsbefehl gilt grundsätzlich auch dann als zugestellt, wenn der Hausgenosse des Schuldners, dem der Betreibungsbeamte die Urkunde übergeben will, die Annahme verweigert. (Frage offen gela...
  2. 97 III 107
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. Oktober 1971 i.S. V.
    Regeste [D, F, I] Zustellung von Zahlungsbefehlen durch einen Gemeinde- oder Polizeibeamten (Art. 64 Abs. 2 SchKG). Voraussetzungen und Durchführung dieser Massnahme. Die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs haben nur zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorauss...
  3. 111 III 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. Februar 1985 i.S. St. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 66 Abs. 5 SchKG; Verlängerung der Frist für die Einreichung der Beschwerde. Art. 66 Abs. 5 (in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3) SchKG ist auf den Schuldner nicht anwendbar, der zwar Wohnsitz im Ausland hat, dem aber die Arresturkunden anlässlich eine...
  4. 117 III 7
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 26. April 1991 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 64 und Art. 72 SchKG). Ein Zahlungsbefehl darf auch dann nicht in den Briefkasten des Schuldners gelegt werden, wenn dieser zuvor zu verstehen gegeben hat, dass er den Zahlungsbefehl nicht entgegennehmen werde. Nötig...
  5. 107 III 11
    Relevanz
    4. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. Juni 1981 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung eines Zahlungsbefehls in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anerkennung der Zustellung eines Zahlungsbefehls in der Bundesrepublik Deutschland durch Niederlegung beim zuständigen Amtsgericht im Sinne von § 182 der deutschen Zivilprozessordnu...
  6. 114 III 55
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Dezember 1988 i.S. H. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls an Samstagen; Fristenlauf für den Rechtsvorschlag (Art. 56 und 31 Abs. 1 SchKG). Betreibungsurkunden, insbesondere der Zahlungsbefehl, können dem Schuldner an einem Samstag genauso wie an jedem anderen Werktag - also unter...
  7. 113 III 49
    Relevanz
    14. Schreiben an die kantonalen Aufsichtsbehörden und an die Betreibungs- und Konkursämter, (11.12.1987) 14. Lettre aux autorités cantonales de surveillance et aux offices de poursuite et de faillite (11.12.1987) 14. Lettera alle Autorità cantonali di v...
    Regeste [D, F, I] Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Änderung vom 5.Oktober 1984
  8. 120 III 117
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Oktober 1994 i.S. R. K. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls; Art. 72 SchKG. Die Bescheinigung, an welchem Tage und an wen die Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgt ist, muss jener Betreibungsbeamte oder Angestellte des Betreibungsamtes ausstellen, der den Zahlungsbefehl tatsächlic...
  9. 96 III 4
    Relevanz
    2. Entscheid vom 4. April 1970 i.S. Sch.
    Regeste [D, F, I] Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine betriebene Aktiengesellschaft. Art. 65 SchKG. Zunächst muss die Zustellung an ein Mitglied der Verwaltung oder einen Prokuristen versucht werden. Nur wenn ein solcher Vertreter der Gesellschaft in dem Lokal, w...
  10. 109 III 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. Februar 1983 i.S. K. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 65 und 67 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG: Mangelnde Angabe des Vertreters der zu betreibenden juristischen Person im Betreibungsbegehren. Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, hat der Gläubiger den Namen eines berechtigten Vertreters anzugeben, dem...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.